Gewinne aus Kryptowährung steuerpflichtig
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Gewinne aus Kauf- bzw. Tauschgeschäften mit Kryptowährungen als private Verkäufe gelten die der Einkommensteuerpflicht unterliegen (BFH, Az.: IX R 3/22).
Somit ist ein Kläger vor dem obersten Finanzgericht gescheitert seine Einkünfte aus Geschäften mit Kryptowährungen nicht versteuern zu müssen. Der BFH folgte seiner Argumentation nicht in der er angab, dass es sich bei Kryptowährungen um Computeralgorithmen handle und nicht um ein Wirtschaftsgut.