DSGVO vs. Google Fonts

Seit dem Inkrafttreten der DSGVO hat die Verwendung von Google Webfonts, d.h. deren Einindung über die Server von Google, manch einem Webadmin Kopfschmerzen bereitet.

Vor einiger Zeit hat es dann vom Langericht München ein umstrittenes Urteil (Az. 3 O 17493/20) gegeben, welches zunächst recht unbeachtet blieb bis eine Abmahnwelle begann. Ein interessanten Artikel dazu findet man bei Heise.de.

Erfahrene Webadmins haben Fonts schon immer aus Datenschutzgründen lokal eingebunden, die anderen können wie folgt vorgehen:

Wer sich nicht sicher ist, und das ist gerade bei der Verwendung eines CMS, wie z.B. Wordpress, und dem Einsatz von Plugins schnell der Fall, kann seinen Webauftritt auf dieser Seite prüfen:

Google Fonts Checker

Ergibt die Prüfung dass Google Webfonts von der Google CDN geladen werden, so sollte man seine CSS so umstellen, dass man die Fonts lokal einbindet. Hierzu behelfen wir uns mit einem weiteren Onlinetool:

Google Webfont Helper

Zuerst suchen wir den gewünschten Font, anschliessend treffen wir die Auswahl der verschiedenen Schnitte der Schrift und erhalten einen Code-Schnipsel für unsere CSS-Datei. Dabei ist zu beachten den korrekten, relativen Pfad anzugeben, den wir auf unserem Server nutzen. Zudem kann man auch das gesamte Fontpaket als ZIP-Datei herunterladen.

Somit sollte nichts im Wege stehen, lokale Schriften zu verwenden, datenschutzfreundlich zu sein und etwaige diesbezügliche Abmahnungen vermeiden zu können.

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