EU-Parlament: Recht auf Reparatur angenommen

EU-Parlament: Recht auf Reparatur angenommen

Mit 584 gegen 3 Stimmen und 14 Enthaltungen hat das EU-Parlament die Richtlinie zum sog. Recht auf Reparatur angenommen. Sobald der Rat der EU die Vorgabe gebilligt hat und im Amtsblatt der veröffentlicht ist haben die EU-Staten 2 Jahre Zeit es in nationales Recht zu verabschieden.

Zusammengefasst bedeutet dies:

  • Aufklärung der Verbraucher über Ihre Reparaturrechte
  • Zugang zu Infos, Werkzeugen und kostengünstige Ersatzteile
  • zeitnahe und kostengünstige Reparatur
  • Verlängerung der Gewährleistung um ein Jahr bei Instandsetzung während derselben
  • Pflicht zur Reparatur auch nach Ablauf der Gewährleistung für gängige Geräte
  • Bewertungsformular zum Reparaturservice
  • Einrichten einer Onlineplattform zum Auffinden diverser Angebote rund um gebrauchte Geräte
  • jeder Mitgliedstaat muss mindestens eine Maßnahme anbieten um Reparaturen erschwinglicher zu machen
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