Onlinezugangsgesetz die zweite

Onlinezugangsgesetz die zweite

Die Bundesregierung hat eine Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes (OZG) für 2028 beschlossen. Damit soll für alle Bürger ein einklagbares, grundlegendes Recht auf digitale Verwaltungsleistungen eingeführt werden.

Alles jedoch mit Einschränkungen:

  • nicht für Leistungen, bei denen die digitale Bereitstellung technisch und / oder rechtlich nicht möglich ist
  • nicht für Dienste die kaum genutzt werden.
  • Schadensersatz soll nicht eingeklagt werden können.

Innerhalb der nächsten zwei Jahre soll das BIM Standards sowie auch Schnittstellen festlegen, die den Online-Zugriff auf diese Leistungen ermöglichen. Demnach könnte der Bund so auch mehr Impulse und Musterbeispiele für die Digitalisierung der Verwaltung in den Bundesländern und Kommunen geben.

Weiteres Ziel: Akzeptanz der Bundes-ID voranbringen

  • Vereinfachung des Logins
  • ePerso nur für den ersten Login
  • danach z.B. Login biometrisch o.ä.
  • Ersatz-PINs mit regulärer Post (wie bei Geldinstituten)
  • Vereinfachung von Gebührenzahlungen aus dem Ausland

Man höre und staune: es soll für die Umsetzung dieser Vorhaben Open-Source-Lösungen zum Einsatz kommen!!

Inwiefern dies alles die Digitalisierung von öffentlichen Verwaltungsdienstleistungen voran bringt wird sich zeigen müssen. Die erste Auflage des Gesetzes von 2018 war wenig wirksam...

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